Ab dem 03.04.2022 keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb!
CoronaSchVO NRW - 03.04.2022
Liebe SportlerInnen,
die Rahmenbedingungen haben sich gelockert. Corona bedingt gibt es seit dem 03.04.2022 von Seiten des Landes NRW im Rahmen der Corona-Schutzverordnung keine Einschränkungen für den Sportbetrieb mehr. Die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Appell: Freiwillig weiter Maske tragen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst appellieren aufgrund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzen an die Bürger, freiwillig weiterhin Masken zu tragen. Es werde es in den kommenden Wochen und Monaten umso wichtiger sein, aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, zu tragen.
Bleibt gesund!