Ab dem 24.11.2021 gilt beim Sport in NRW die 2G-Regel
CoronaSchVO NRW - 24.11.2021
Liebe SportlerInnen,
ab dem 24.11.2021 tritt eine neue Coronaschutz-Verordnung für NRW in Kraft. Danach gilt dann für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb die 2G-Regelung.
Im Genauen heißt es, dass nur noch immunisierte Personen bei "Besuch oder Teilnahme bei der Ausübung auf und in Sportstätten zugelassen sind".
Teilnehmen dürfen also nur Personen, die von einer Coronainfektion innerhalb der letzten 6 Monate genesen sind oder bei denen ein vollständiger Impfschutz besteht (letzte Impfung vor mindestens 14 Tagen).
Die 2G-Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren.
Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Sie benötigen einen Schulnachweis.
Bleibt gesund!