Ab dem 04.03.2022 gilt beim Sport in NRW die 3G-Regel
CoronaSchVO NRW - 04.03.2022
Liebe SportlerInnen,
ab dem 04.03.2022 tritt eine neue Coronaschutz-Verordnung für NRW in Kraft. Danach unterliegt das Sporttreiben einheitlich nur noch der 3G-Regelung.
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen..
Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Es wird unverändert empfohlen, sich impfen zu lassen. Weiterhin werden alle Sporttreibenden aufgefordert, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.
Bleibt gesund!